Foto: DRK-OV SchönaichWir als Ortsverein möchten darüber informieren, dass eine Änderung unserer Satzung vorgesehen ist. Mit der Anpassung soll die Satzung an die aktuellen Anforderungen und Entwicklungen angepasst sowie an einigen Stellen präzisiert und zeitgemäß gestaltet werden.
Die Satzungsänderung soll in der Mitgliederversammlung am 09. Oktober 2026 beraten und beschlossen werden.
Wir möchten allen Mitgliedern & Förderern die Möglichkeit geben, sich frühzeitig über die geplanten Anpassungen zu informieren.
Für Fragen oder Anmerkungen zu den vorgeschlagenen Änderungen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Die vorgeschlagenen Änderungen sind im Folgenden vollständig einsehbar:
(1) Der Ortsverein führt als Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Böblingen e.V. den Namen "Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Schönaich". Er hat seinen Sitz in Schönaich und ist ein nicht rechtsfähiger Verein. Zur Gründung ist die Zustimmung des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Böblingen e.V. erforderlich. Zur Gründung des Ortsvereins als e. V. ist die Zustimmung des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Böblingen e. V. und die Zustimmung des DRK-Landesverbandes Baden-Württemberg e.V. erforderlich, § 12 Abs. 2 der Satzung des Kreisverbandes. Die Satzungen des Bundes-, des Landes- und des Kreisverbandes sind für den Ortsverein und seine Gliederungen (Gemeinschaften, Organisationen, privatrechtliche Gesellschaften und Einrichtungen) sowie für deren Mitglieder verbindlich. Die Bestimmungen der übergeordneten Verbände gehen denen des nachgeordneten Verbandes vor.
(2) Sein Kennzeichen ist das völkerrechtlich anerkannte rote Kreuz auf weißem Grund.
(3) Seine Tätigkeit erstreckt sich auf das Gebiet der Gemeinde Schönaich.
(4) Der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Schönaich verwirklicht eigenverantwortlich einheitliche Regelungen nach § 16 Abs. 3 in Verbindung mit §§ 5 Abs. 1, 13 Abs. 3 und 19 Abs. 3 der Bundessatzung, nach § 16 Abs. 2 Ziff. 1 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 Unterabs. 3, § 20 Abs. 3 und § 23 der Satzung des Landesverbandes und nach § 24 Abs. 9 der Satzung des Kreisverbandes.
(5) Mitglieder des Ortsvereins sind:
(6) Der Ortsverein vermittelt seinen Mitgliedern die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz.
(1) Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Roten Kreuzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.
(2) Der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Schönaich bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung:
Diese Grundsätze sind für den Ortsverein und seine Gliederungen (Gemeinschaften, Organisationen, privatrechtliche Gesellschaften und Einrichtungen) sowie für deren
Mitglieder verbindlich.
Das Deutsche Rote Kreuz ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Bestandteil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-bewegung.
(3) Der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Schönaich ist Mitglieds-verband des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Böblingen e. V. Der Ortsverein Schönaich ist die Gesamtheit seiner Gliederungen (Gemeinschaften, Organisationen, privatrechtliche Gesellschaften und Einrichtungen) sowie deren Mitglieder auf dem Gebiet des Ortsverein Schönaich.
(4) Als Mitglied des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Böblingen e. V. nimmt der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Schönaich die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds ergeben. Er achtet auf deren Durchführung im Gebiet des Ortsvereins Schönaich und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens.
(5) Der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Schönaich ist über den Kreisverband Böblingen e.V. ein anerkannter Verband der Freien Wohlfahrtspflege. Er nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschenunwürdige Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken.
(6) Das Jugendrotkreuz ist der anerkannte und eigenverantwortliche Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und Bildungsarbeit führt das Jugendrotkreuz junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das Jugendrotkreuz des Ortsvereins vertritt die Interessen der jungen Menschen des Deutschen Roten Kreuzes im Ortsverein.
(1) Der Ortsverein stellt sich aufgrund seines Selbstverständnisses (§ 2) und seiner Möglichkeiten (§ 29) insbesondere folgende Aufgaben:
Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, der Wohlfahrtspflege, der Jugendhilfe, der Rettung aus Lebensgefahr und Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 Nr.1 und 2 der Abgabenordnung (AO).
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
(2) Der Ortsverein fördert die Tätigkeit und Zusammenarbeit seiner Gliederungen und Mitglieder. Ihm obliegt die Vertretung auf der örtlichen Ebene gegenüber Behörden, Verbänden und Einrichtungen.
(3) Der Ortsverein wirbt für seine Aufgaben in der Bevölkerung. Er führt im Einvernehmen mit dem Kreisverband die vom Landesverband angesetzten Haus- und Straßensammlungen durch; sonstige örtliche Sammlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Präsidiums des Kreisverbandes.
(4) Der Ortsverein wählt die Delegierten zur Kreisversammlung (§ 19 Abs. 4 der Satzung des Kreisverbandes).
(5) Der Ortsverein kann weitere ihm vom Kreisverband in gegenseitigem Einvernehmen übertragene Aufgaben durchführen.